Gebührenfreie Grüngutannahme
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Freitag, 19. April 2013 06:15
Für Gewerbebetriebe gilt die Gebührenbefreiung nicht – sie müssen wie im Vorjahr 1,- Euro für angefangene 100 l zahlen. Großmengen dürfen nur an den Großmengensammelplatzen angeliefert werden. Die Grüngutentsorgung ist für die Privathaushalte gebührenfrei, doch für die AWH nicht kostenlos. Für die Transportleistungen der Container sowie den Abtransport und die Kompostierung muss die AWH bezahlen. Dieser Kostenanteil ist in der Haushaltsgrundgebühr enthalten, die alle Privathaushalte im Landkreis Holzminden zahlen müssen.
Gebührenpflichtig ist die Anlieferung daher auch für Kunden aus den angrenzenden Landkreisen Höxter, Hameln, Hildesheim und Northeim. Für alle Anlieferer liegt auf den Sammelplätzen ein Faltblatt aus, das sowohl die Regeln der Grüngutannahme als auch alle Gebühren auf allen Anlagen übersichtlich darstellt. Die Biotonne bleibt von der neuen Regelung unberührt. Sie ist für jedes Grundstück Pflicht – einzige Ausnahme ist die schriftlich nachgewiesene Eigenkompostierung auf dem Grundstück. Fragen beantwortet die Abfallberatung unter 05531-707 130 oder das Entsorgungszentrum unter 05531-707 150.
(Text: AWH)