Rauchmelderpflicht für NRW - Rauchmelder-Spende für KIGA Stahle
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Dienstag, 19. Februar 2013 08:10
Kinder sind unberechenbar und stellen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar, besonders in der Adventszeit, wenn Kerzen angezündet werden", ergänzt Jessica Mewes. Eine Verpflichtung zur Anbringung von Rauchmeldern in Kindergärten oder Tagesstätten besteht nicht. Auch das neue Gesetz zur Rauchmelderpflicht in NRW, das nun am 01. April 2013 in Kraft treten soll, ändert daran nichts. Für Sonderbauten, zu denen auch Kindergärten gehören, werden in der Regel von der Bauaufsichtsbehörde individuelle Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Für eingeschossige Kindergarteneinrichtungen besteht aber keine Rauchmelderpflicht, erklärt der Brandschutzsachverständige und stellv. Wehrführer Albert Henne. Bei mehrgeschossigen Einrichtungen empfehlen die Unfallversicherungsträger und Brandschutzsachverständigen sogenannte funkvernetzte Rauchmelder, erklärt Henne. "Rauchmelder in eingeschossigen Kindergärten und Kindertagesstätten machen aber auch durchaus Sinn. Es gibt dort Schlafräume, wo Aufsichtspersonen nicht ständig anwesend ist", ergänzt Albert Henne. Die Initiative von Jessica Mewes begrüßt Henne, sie sei wirklich vorbildlich. Für die Übergabe der 20 Rauchmelder an den Kindergarten St. Anna war die Löschgruppe Stahle angerückt, um die Melder sofort fachgerecht im Gebäude zu installieren. Auch die Wartung und Überprüfung der kleinen Lebensretter wird die Stahler Wehr für die nächsten zwei Jahre kostenlos übernehmen, berichtet Löschgruppenführer Michael Dierkes. Darüber hinaus schulen die Feuerwehrleute die Erzieherinnen jährlich zum Thema vorbeugenden Brandschutz und zum korrekten Umgang mit Feuerlöschern, erklärt Dierkes. Jessica Mewes hofft, dass auch andere Kindertageseinrichtungen ihrem Beispiel folgen und Rauchmelder für einen kleinen Preis beschaffen, um eine möglichst große Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten.
Thema Rauchmelderpflicht: Noch immer besitzen zwei Drittel der Haushalte keine Rauchmelder. Eine landesweite Kampagne brachte auch nicht den erwünschten Erfolg. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat daher am 04. Dezember 2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Nach Beschlussfassung und Bekanntmachung des Gesetzes kann die Rauchmelderpflicht voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. Dann werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Die Einbaupflicht gilt für Neu- und Umbauten ab dem 01. April 2013 und für bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2016. Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren und über den Rettungswegen, die von Aufenthaltsräumen ausgehen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. Im Bundesland Niedersachsen gilt die Pflicht für Neu- und Umbauten bereits ab dem 01. November 2011 und für vorhandene Wohnungen bis zum 31. Dezember 2015. Auch hier gilt: die Montage erfolgt durch den Eigentümer, die Wartung durch den Mieter. In den meisten Bundesländern ist bereits bzw. wird eine Rauchmelderpflicht umgesetzt, lediglich die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen haben bisher noch keine Regelung dazu getroffen. Weitere Informationen zum Thema erhalten sie im Internet auf der Seite www.Feuerwehr-Hoexter.de und auch den kompletten Gesetzentwurf zur Rauchmelderpflicht kann man auf den entsprechenden Artikeln unter Aktuelles herunterladen.
(Text/Fotos: Thomas Kube)