Alkohol an Jugendliche: Testkäufe mit besorgniserregendem Ergebnis
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- Kategorie: Region Aktiv
- Veröffentlicht: Sonntag, 10. Februar 2013 11:49
Bereits im vergangenen Herbst wurde durch den Präventionsrat der Samtgemeinde Kontrollen noch im Jahr 2012 angekündigt. Initiiert und vor Ort eng begleitet von der Jugendschutzbeauftragten des Landkreises Holzminden und des örtlichen Präventionsrates, darunter auch Ordnungsamt und Polizei, erfolgten an drei Abenden Alkohol-Testkäufe in Supermärkten, Getränkemärkten und an Tankstellen – überall dort, wo Jugendliche womöglich an Spirituosen und andere Alkoholika gelangen könnten. Doch das Ergebnis ist besorgniserregend: Denn ob im Einkaufsmarkt, im Getränkehandel oder in der Tankstelle – Minderjährige bekommen immer noch allzu häufig und zu leicht Spirituosen – so die traurige Bilanz der erstmalig flächendeckend durchgeführten Testkäufe in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf.
Alle öffentlichen Verkaufsstellen von Alkoholika in den Stadtbereichen Stadtoldendorf und Eschershausen wurden durch diese entsprechenden Kaufaktionen überprüft. Die sorgfältig ausgewählten jugendlichen Testkäuferinnen unterlagen ihrem Alter nach noch dem umfassendsten Schutz des Jugendschutzgesetztes – ihnen dürfte keinerlei Alkoholika verkauft werden. „Seit Einführung landesweiter Testkäufe im Jahr 2008 ist im Einzelhandelsgewerbe die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben durch technische Hilfsmittel zunehmend einfacher geworden“, so das Ordnungsamt, „Scanvorrichtungen der Warenkassen erfassen Produktkennungen und geben beim Vorliegen einer jugendschutzrechtlichen Würdigung akustische Signale und in den meisten Fällen wird eine aktuelle Altersberechnung für einen Verkauf des betreffenden Alkohols angezeigt“. Doch wenige halten sich daran. Warum das so ist und was man dagegen unternehmen kann, dazu wollen jetzt die Initiatoren mit den Gewerbetreibenden sprechen. Noch in diesem Monat soll daher von den Partnern der Jugendschutz- und Präventionsarbeit eine Informationsveranstaltung, nicht nur für alle auffällig gewordenen Geschäfte des Einzelhandels durchgeführt werden. „Uns liegt das Thema am Herzen, Alkoholkauf soll kein Kinderspiel sein“, so die Beteiligten der Kommune und Polizei.
Die Fehler passieren immer noch dem Mensch hinter der Kasse, wie die Mitarbeiterin der Kreisjugendpflege, Susanne Schuch, erfahren musste: „Trotz vorhandener technischer Hilfen wurde in 30% der Fälle keine Altersberechnung vorgenommen. In weiteren 30% wurde Alkohol abgegeben, obwohl ein Ausweis verlangt wurde.“ Eine häufige Ursache ist die falsche Berechnung des Alters oder die Annahme, dass man einen Personalausweis erst mit 16 Jahren erhält. Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen sind deswegen angehalten, ihr Personal regelmäßig auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen und auch entsprechende Schulungen durchzuführen. Kann die verantwortliche Abgabestelle von Alkoholika dies nachweisen, wird es für das betroffene Kassenpersonal teuer – „In der Regel werden 300 Euro Geldbuße fällig, wenn gegen die Abgabeverbote gegenüber Jugendlichen unter 16 Jahren aus dem Jugendschutzgesetz verstoßen wird“, mahnt Schuch. Und der betreffende Markt wird mit der fünffachen Summe bedacht, wenn eine solche Dokumentation fehlt.
Bei den erstmalig durchgeführten Kontrollen verblieb es ausnahmsweise bei mündlichen Verwarnungen, der erworbene Alkohol wurde zurückgegeben und es wurden weitere Kontrollen in Aussicht gestellt. „Gemeinsam haben wir einen umfassenden Überblick über Verkaufsabläufe und Fehlerquellen gewonnen. In sieben von zehn Märkten wird zur Alterskontrolle immerhin ein Ausweis verlangt. Die ohne Zweifel erkennbaren guten Ansätze im Verkaufsverhalten werden wir zukünftig durch weitere Kontrollen optimieren“, ist sich der Dienststellenleiter der Polizei in Stadtoldendorf, Holger Scheffel, sicher.
(Fotos: Polizei)