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Samstag, 02. Februar 2013 09:17 Uhr

Anliefergebühren fallen um 50 Prozent – auch Mülltonnen werden günstiger Anliefergebühren fallen um 50 Prozent – auch Mülltonnen werden günstiger

Seit dem Jahreswechsel sind die Anliefergebühren für Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbemüll bei der AWH um 50 Prozent gesenkt worden. Dies betrifft die Anlieferungen auf dem Entsorgungszentrum Holzminden und der Bauabfalldeponie Delligsen. Statt 168,00 € pro Tonne werden ab sofort nur noch 84,00  € erhoben. Damit sind dies die geringsten Annahmegebühren in großem Umkreis. Die Behältergebühren für Privathaushalte sinken durchschnittlich um 10 %, die für Gewerbecontainer um 20 % und die Anliefergebühr für Rest-, Sperr und Gewerbemüll um 50 %. Durch die ebenfalls beschlossene Senkung der Haushaltsgrundgebühr von 56,00 auf 53,00 € zahlt der Großteil der Haushalte, die den kleinen 40 Liter-Restmüllbehälter nutzen nun 105,00 € statt bisher 114,00 €. Die Behältergebühren im Einzelnen (in Klammern die bisherigen Gebühren):

Der 40 l-Behälter kostet nun 52,00 € (statt 58,00 €), der 60 l-Behälter 78,00 € (93,00 €), der 80 l-Behälter 104,00 € (133,00 €), der 120 l-Behälter 156,00 € (189,00 €) und die 240 l-Behälter 312,00 €.

Bei den Gebühren für die Biotonnen wurden nur die Nachkommastellen gestrichen.

Delligsen ist die einzige Deponie im Landkreis, auf der Asbestzementabfälle eingelagert werden. Der Gebührentarif für diesen Abfall steigt von 80,00 auf 95,00 €.

Die AWH wird alle neuen Gebührentarife in den nächste Wochen in der neu aufgelegten Broschüre AWH-Info an alle Haushalte und Gewerbekunden verteilen. Mitte Februar werden dann die Gebührenbescheide auf der Grundlage der neuen Gebühren versendet.

Zusätzlich zu den gesunken Behältergebühren wird der Service für Privathaushalte verbessert. Die Annahme von Gartenabfällen ist nun gebührenfrei. Die Höchstmenge auf den Wertstoffsammelplätzen beträgt 0,5 cbm. Auf dem Entsorgungszentrum Holzminden, den Deponien in Delligsen und Derental wird Grüngut in unbegrenzter Menge entgegen genommen. Die gebührenfreie Annahme gilt nicht für Gewerbebetriebe und landkreisfremde Anlieferer.

(Text/Foto: Landkreis Holzminden)

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