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Donnerstag, 13. Dezember 2012 00:07 Uhr

Kreistag vom 10.12.2012 muss nachgeholt werden Kreistag vom 10.12.2012 muss nachgeholt werden

Mit Bedauern wurde festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages vom 10.12.2012 unterblieben ist. Zu der Sitzung wurden die Mitglieder des Kreistages ordnungsgemäß geladen. Im Internet des Landkreises konnte die Tagesordnung vorab von den Einwohnern und Einwohnerinnen eingesehen werden. Die Sitzung verlief form- und sachgerecht.  Die öffentliche Bekanntmachung ist als Formalie vorgeschrieben, um die Öffentlichkeit herzustellen. Nach der Hauptsatzung des Landkreises Holzminden hat sie im Täglichen Anzeiger zu erfolgen.  Aufgrund der fehlenden öffentlichen Bekanntmachung ist davon auszugehen, dass die gefassten Beschlüsse unwirksam sind. Um Rechtssicherheit und eine rechtswirksame Grundlage für weiteres Verwaltungshandeln zu schaffen, ist die Sitzung mit gleicher Tagesordnung nachzuholen. Derzeit finden Terminabstimmungen zur schnellstmöglichen Nachholung statt.  Konsequenzen gegenüber den verantwortlichen Mitarbeitern werden derzeit geprüft.

Der Verwaltung ist es ein Anliegen schnellstmöglich ordnungsgemäße Beschlüsse herbeizuführen und  vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit künftig ein solches Versäumnis ausgeschlossen ist.

(Text: Landkreis Holzminden)

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