Samstag, 23.11.2024
Mittwoch, 21. November 2012 00:01 Uhr

Kreisstraßenmeisterei für Winterdienst gerüstet! Kreisstraßenmeisterei für Winterdienst gerüstet!

Die ersten Vorboten haben den kommenden Winter bereits angekündigt. Rechtzeitig zur Saison 2012/13 wurden die Vorbereitungen für den Winterdienst bei der Kreisstraßenmeisterei Stadtoldendorf abgeschlossen. Neben zwei vom Landkreis Holzminden beauftragten Unternehmern stehen die Fahrzeuge der Straßenmeisterei für den Räum- und Streudienst bereit. Der kreiseigene Fuhrpark wird bis zum Einsatz im Winterdienst noch für andere Arbeiten in der Straßenunterhaltung eingesetzt. Dank moderner Wechsellader ist die Ausrüstung der Fahrzeuge mit den erforderlichen An- und Aufbaugeräten für den Winterdienst innerhalb kürzester Zeit möglich. Für extreme Schneeverhältnisse steht auch eine Schneeschleuder als Anbaugerät bereit. Sie wird überwiegend auf Streckenabschnitten eingesetzt, die durch Schneeverwehungen unpassierbar wurden, wie zum Beispiel im Bereich der Ottensteiner Hochebene. Die Straßenmeisterei hat die Aufgabe die Befahrbarkeit der Kreisstraßen auch im Winter zu gewährleisten. Diese wird vorrangig auf den für den Berufsverkehr bedeutsamen Straßenabschnitten zwischen sechs Uhr morgens und zehn Uhr abends sichergestellt. Das verlangt von den Mitarbeitern in den Wintermonaten ein hohes Maß an Flexibilität.

Wann und wie intensiv geräumt und gestreut wird, entscheidet der verantwortliche Winterdienstmelder. Der Melder, dessen Schicht nachts um ein Uhr beginnt, macht sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Straßen. Er kennt die neuralgischen Punkte im Straßennetz und informiert bei Bedarf umgehend seine Kollegen, die sofort mit den Fahrzeugen ausrücken.

Da bei auftretender Glätte oder bei einsetzendem Schneefall nicht überall gleichzeitig gestreut oder geräumt werden kann, ist eine an die winterlichen Verhältnisse angepasste Fahrweise erforderlich. Es muss mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden. Desgleichen kann vereinzelte Reifglätte nicht ausgeschlossen werden. Ferner besteht eine Streupflicht grundsätzlich nach Eintritt einer Gefahrenlage.

Erfahrungsgemäß ist besondere Vorsicht geboten, wenn sich die Temperaturen um den Gefrierpunkt bewegen. Insbesondere Fahrbahnen in exponierter Lage, wie zum Beispiel bei Brücken, neigen zur Eisbildung.

(Text: Landkreis Holzminden)

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