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Samstag, 20. Oktober 2012 07:41 Uhr

Es darf wieder gebrannt werden: Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf Es darf wieder gebrannt werden: Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf

In der Zeit vom 19. Oktober (erster Brenntag) bis zum 10. November (letzter Brenntag) darf in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf wieder gebrannt werden. Die Allgemeinverfügung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle konnte durch die Samtgemeinde nun wieder in Kraft gesetzt werden, sodass das Brennen in dem o.g. Zeitraum jeweils freitags und samstags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr wieder erlaubt ist. Gebrannt werden darf nur einmal pro Grundstück und nicht an Feiertagen. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass ggfs. stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung stattfinden können. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzlicher Abfälle, die im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen. Eine Belästigung durch zu starke Rauchentwicklung ist zu vermeiden und die entsprechenden Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Weitere Informationen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen: http://www.eschershausen-stadtoldendorf.de/sggif/sg78978.pdf

(Text: Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf & Foto: Sebastian Rustenbach)


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