Freitag, 28. September 2012 08:28 Uhr
Samtgemeinde setzt Kastrationspflicht für Katzen durch: Falsch verstandene Tierliebe wird zum Problem Samtgemeinde setzt Kastrationspflicht für Katzen durch: Falsch verstandene Tierliebe wird zum Problem
Samtgemeinde setzt Kastrationspflicht für Katzen
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Kategorie: Region Aktiv
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Veröffentlicht: Freitag, 28. September 2012 08:28
„Es ist ein Teufelskreis ohne Ende“, so betitelt der Tierschutzverein Stadtoldendorf-Eschershausen e.V. das Thema. Der Tierschutzverein sowie die Gemeinden stehen vor dem Problem der unkontrollierten Vermehrung von Katzen. Eine Fütterung von Katzen ist falsch verstandene Tierliebe, denn mit dem Füttern allein ist es noch lange nicht getan. Das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen unterstützt die unkontrollierte Vermehrung und ist verantwortungslos und wenig tierschutzgerecht. Tierliebe bedeutet nicht nur, ein Tier mit Futter zu versorgen, sondern vielmehr auch, sich um die Zukunft des Tieres zu kümmern und beispielsweise durch Kastration dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr „Katzenkinder“ in die Welt gesetzt werden, die nachher dann keiner mehr haben will. Aus diesem Grund hat die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf eine Kastrationspflicht für sogenannte „Freigängerkatzen“ erlassen. Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass bereits im März dieses Jahres die Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf angepasst und im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht wurde. Nach der Verordnung haben Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Eine Ausnahme davon besteht lediglich für mindestens fünf Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im Sinne der Verordnung gilt auch, wer freilaufenden Tieren regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Ob sich die Katzenbesitzer an die neue Verordnung halten, will das Ordnungsamt der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein aus gegebenem Anlass nun stichprobenartig kontrollieren. Der Verstoß gegen die Vorschrift kann dabei mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
(Text & Bild: SG Eschershausen-Stadtoldendorf)
Die Satzung kann im Original auf der Internetseite der Samtgemeinde rund um die Uhr abgerufen werden: http://www.eschershausen-stadtoldendorf.de/index.php?current_id=23693