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Dienstag, 09. Mai 2017 11:00 Uhr

23-jähriger Holzmindener wegen versuchten Totschlags verurteilt 23-jähriger Holzmindener wegen versuchten Totschlags verurteilt

Holzminden/Hildesheim (kp). Weil er seine Freundin nach einem Streit schwer verletzte und sie bis zur Bewusstlosigkeit würgte, wurde ein 23-jähriger Holzmindener wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren vor dem Landgericht Hildesheim verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet

Rückblick: Am 20. Oktober 2016 sollen der 23-Jährige und seine Lebensgefährtin einen heftigen Streit geführt haben. Daraufhin soll der Angeklagte der Frau mit einem Küchenmesser eine tiefe Schnittwunde im Bereich des Oberschenkels zugeführt haben. Anschließend, so die Anklage, würgte er sein Opfer bis zur Bewusstlosigkeit.

Zudem wurde ihm zur Last gelegt, die Frau mit ihren schweren Verletzungen in der Wohnung in Holzminden zurückgelassen zu haben, in der Annahme, dass sie versterben werde. Dass die Schwerverletzte gerettet werden konnte, war aufmerksamen Nachbarn zu verdanken, die die Polizei alarmiert hatten. Der 23-Jährige konnte am folgenden Tag von der Polizei festgenommen werden.

Die Redaktion fragte bei Philipp Suden nach, Richter und Presseprecher am Landgericht Hildesheim: ,,Das Schwurgericht des Landgerichts Hildesheim hat unter Vorsitz des vorsitzenden Richters am Landgericht Peter Peschka den Angeklagten heute wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Daneben wurde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet."

Und weiter: ,,Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Verärgerung, Eifersucht und auch aufgrund von wahnhaften Vorstellungen versucht hatte, seine damalige Freundin zu töten und ihr hierzu zunächst zwei Messerstiche in den Oberschenkel und den Bauchbereich versetzt hatte und sie anschließend bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, bevor er die verletzte und bewusstlose Frau ihrem Schicksal überließ und die Wohnung verlassen hatte. Der Angeklagte hat die Tat nicht abgestritten, aber teilweise Erinnerungslücken behauptet. Die Kammer stützt ihr Urteil im Wesentlichen auf die Angaben des Opfers sowie Angaben weiterer Zeugen. Bei der Tat war nach dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer schizophrenen Erkrankung eingeschränkt. Die Kammer hat daher festgestellt, dass der Angeklagte im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat."

Insgesamt hat die Kammer den Angeklagten zu 6 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte kommt vorerst nicht ins Gefängnis, sondern bleibt, nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch, in einem psychiatrischen Krankenhaus.

,,Praktisch bedeutet das, dass der Angeklagte solange in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus behandelt wird, bis er aus medizinischer Sicht aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr gefährlich ist", erklärt Suden, ,,die Zeit, die er in dem Krankenhaus verbringt, wird auf die ausgeurteilte Strafe angerechnet. Der Zeitraum ist aber unbefristet und kann unter Umständen auch länger dauern als die ausgeurteilte Strafe. Sollte die Entlassung vor Ablauf der Strafe erfolgen, muss er die Strafe grundsätzlich im Anschluss im Gefängnis verbüßen. Unter bestimmten Umständen kommt auch in Betracht, dass der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt wird."

Der Angeklagte hat das Urteil angenommen und auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Foto: kp

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