Samstag, 23.11.2024
Donnerstag, 27. April 2017 11:10 Uhr

Dioxinmessungen von Bodenproben im Umfeld der GFR-Deponie Lüthorst sind unauffällig Dioxinmessungen von Bodenproben im Umfeld der GFR-Deponie Lüthorst sind unauffällig

Wangelnstedt/Lüthorst (red). Bei der Bl Wangelnstedt bestand die Befürchtung, dass im Umfeld der Deponie die Böden erhöhte Dioxingehalte aufweisen und somit gesundheitliche Risiken für die örtliche Bevölkerung bestehen würden. Zur Prüfung, ob im Umfeld der Deponie erhöhte Dioxinbelastungen auftreten, hatte der Runde Tisch daher einvernehmlich beschlossen, Bodenproben zu entnehmen und auf Dioxine untersuchen zu lassen. Die sieben Probenahmepunkte befinden sich in einem Radius von ca. 3 km um die Deponie, wobei Bodenproben sowohl innerhalb und außerhalb der Ortschaften Lüthorst und Wangelnstedt

genommen wurden. Zwei der sieben Probenahmepunkte wurden als Referenzpunkte festgelegt. Untersucht wurden Bereiche, die bereits seit langem als Grünland genutzt werden, um so auch Dioxineinträge in den Boden aus der Vergangenheit feststellen zu können.

 Die Lage der Probenahmepunkte, die Zielsubstanzen sowie das Labor, das mit den Probenahmen und mit der chemischen Analytik beauftragt werden sollte, wurden einvernehmlich von den Mitgliedern des Runden Tisches festgelegt. Die Probenahmen und die gesundheitliche Bewertung der gemessenen Werte erfolgten streng nach den Vorgaben der derzeit gültigen Bundesbodenschutzverordnung sowie des aktuell seit Februar 2017 vorliegenden Entwurfs der novellierten Verordnung. Bei den Probenahmen waren Vertreter des Runden Tisches und der Fachbehörden anwesend.

Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen und die Bewertung der gefundenen Dioxingehalte wurden am 13.03.2017 anlässlich der Sitzung des Runden Tisches von der Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, vorgestellt.

Es wurde festgestellt, dass die analysierten Werte dem in ländlichen Räumen Niedersachsens auf Grünlandflächen zu erwartenden Gehalten entsprechen. Die Verteilung und die Höhe der Konzentration (das sogenannte Kongerenmuster) in den Bodenproben unterscheiden sich zudem von dem der in den Materialproben aus der Deponie bekannten Muster. Das krebserzeugende „Seveso-Dioxin“ konnte in keiner Probe nachgewiesen werden.

Von den Vertretern der Fachbehörden wurde festgehalten, dass nach den Beurteilungswerten der Bodenschutzverordnung von den im Boden gemessenen Dioxingehalten keine gesundheitlichen Risiken für die örtliche Wohnbevölkerung ausgehen. Dieser Beurteilung schlossen sich die anderen Mitglieder des Runden Tisches an.

Foto: rus

Achtung! Ende der Seite!
Hier geht es zurück zum Seitenanfang.
zum Anfang

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite. Hier erfahren Sie mehr über unseren Datenschutz.

Ich akzeptiere die Cookies dieser Seite