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Samstag, 15. April 2017 10:54 Uhr

Erneuter Einsatz „Feuer im Wald“ an der L550 - Die Flächenbrandgefahr vorerst gebannt - Feuerwehr rät dennoch zur Vorsicht Erneuter Einsatz „Feuer im Wald“ an der L550 - Die Flächenbrandgefahr vorerst gebannt - Feuerwehr rät de

Boffzen/Lüchtringen (TKu). Bereits zum zweiten Mal wurde die Feuerwehr zu einem Brand an der Landstraße 550 zwischen dem Steinkrug und der Abfahrt Lüchtringen alarmiert. Auf der mehrere hundert Quadratmeter großen Fläche unweit des Waldgebietes Solling fanden bereits am 12. April Brandrodungen statt, die als Nutzfeuer angemeldet waren. Auffrischender Wind hatte vereinzelte Glutnester jedoch wieder angefacht, weshalb zweimal während der Nacht die Feuerwehr auf den Plan gerufen wurde. Um 05:47 Uhr am Karfreitag-Morgen hatte die Polizei zuletzt die Ortsfeuerwehr Boffzen alarmieren lassen, um die Einsatzstelle zu begutachten.

Nach gemeinsamer Rücksprache zwischen der Polizei und dem Einsatzleiter der Boffzener Wehr entschied man sich jedoch, die restlichen drei Glutnester herunter brennen zu lassen. Der Einsatz war nach etwas mehr als einer halben Stunde auch wieder beendet.

„Die allgemeine Flächenbrandgefahr ist aufgrund des Regenwetters am Mittwoch und Donnerstag vor Karfreitag gebannt“, erklärt ein Feuerwehrsprecher. Der Gefahrenindex im Internet wurde von der Stufe Rot (Stufe 3) wieder auf Stufe Grün herunter gestuft. Die Gefahr von Wiesen- und Flächenbränden ist im März und April besonders hoch. Die Vegetation ist in dieser Zeit an vielen Stellen sehr trocken.

Auch die Waldbrandgefahr ist nicht nur bei Hitzeperioden, sondern gerade im Frühjahr ab März und April am höchsten. Die im Winter abgestorbene Grasschicht wirkt im Frühjahr wie ein "Brandbeschleuniger", so dass nicht nur in den Hitzeperioden im Sommer, sondern gerade im Frühjahr die Waldbrandgefahr außerordentlich hoch ist. Gleichzeitig behindert der stärkere Graswuchs die Wasserversorgung des Baumes, so dass er trockener und leichter entflammbar ist. Eine achtlos weggeworfene Zigarette oder Grillen im Freien kann beispielsweise einen großflächigen Wald- oder Wiesenbrand auslösen. Die Gefahr erhöht sich durch die warme Temperatur, durch Sonneneinstrahlung und durch den Wind, der das Feuer rasch anfacht. Allerdings kann auch unsachgemäß entsorgter Müll wie Glasflaschen, Scherben etc. einen Brand auslösen. Glasscherben können das Sonnenlicht bündeln und dabei wie Brennglas wirken.

Zu Flächenbränden kam es insbesondere im Raum Boffzen und Lüchtringen in den vergangenen Tagen immer mal wieder seit dem ersten April. Zwischen Meinbrexen und Fürstenberg musste nachmittags am 10. April eine Feuerstelle auf einer Wiese, etwa zehn Meter vom Wald entfernt, von der Feuerwehr gelöscht werden. Die Löschgruppe Lüchtringen löschte am selben Tag einen brennenden Baumstumpf am Radweg Richtung Höxter und am ersten April musste eine Fläche zwischen Boffzen und Höxter mit einem C-Rohr gelöscht werden.

Die Feuerwehr gibt dazu folgendes bekannt: Über 90 Prozent der Waldbrände sind auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe oder Glasscherbe, dem Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer. Häufigste bekannte Waldbrandursache ist allerdings die Brandstiftung. Daher gilt: Vom 1. März bis 31. Oktober ist es verboten, im Wald sowie auf Moor- und Heideflächen zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden. Feuer machen ist nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Fotos: Thomas Kube

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