Sabine Tippelt: Land bringt weitere Unterstützung für Kommunen auf den Weg – ein gutes Gesetz zur Förderung kommunaler Investitionen.
- Details
- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Mittwoch, 24. Juni 2015 08:50
Der Flecken Delligsen erhält eine Pauschale in Höhe von 123.290 Euro, mit einem Eigenanteil von rund 9.347 Euro. Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf bekommt 261.760 Euro (Eigenanteil 17.309 Euro), die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle in Höhe von 235.376 Euro, mit einem Eigenanteil von 17.961 Euro. Die Samtgemeinde Boffzen darf sich frauen über eine Betrag in Höhe von 225.553 Euro, mit einem Eigenanteil von 23.684. Euro.
Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. „Ich begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“, erläuterte Sabine Tippelt.
Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich Sabine Tippelt.
Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nicht als als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011 und 2013 drei Jahre in Folge abundant gewesen sind. Sabine Tippelt begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.
Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm -, dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.
„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, zeigte sich Sabine Tippelt erfreut.
Foto: SPD