Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes Sollingvorland-Wesertal im Landkreis Holzminden durch den Kreistag beschlossen
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Samstag, 02. Mai 2015 09:01
Vorausgegangen war eine intensive Debatte über das Für und Wider dieses Antrages, dessen wesentlicher Inhalt ist, das grundsätzliche Verbot für Baumaßnahmen auch auf die Zone 2 (Vogelschutzgebiet) des Landschaftsschutzgesetzes auszudehnen. Jetzt sieht die Verordnung vor, dass bestimmte Baumaßnahmen nur nach Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen dürfen. Die Möglichkeit der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde gilt allerdings nicht für bauliche Anlagen, die eine Grundfläche von 400 m² und eine Höhe von 4 m überschreiten.
Nach der Entscheidung des Kreistages hat Landrätin Angela Schürzeberg entschieden, dass die vom Kreistag beschlossene Landschaftsschutzverordnung Sollingvorland-Wesertal dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, als zuständige Fachaufsichtsbehörde gem. § 88 Abs. 1 und 3 NKomVG vorgelegt wird.
Der Bericht an die Fachaufsichtsbehörde ist erforderlich, um möglichen Schadensersatzforderungen gegenüber dem Landkreis Holzminden vorzubeugen. Bis zur Entscheidung des Ministeriums darf der Beschluss nicht ausgeführt werden.