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Mittwoch, 15. April 2015 07:59 Uhr

Grüne im Kreis für wirksames Landschaftsschutzgebiet - "Vorwürfe der Opposition absurd und unsachlich" Grüne im Kreis für wirksames Landschaftsschutzgebiet - "Vorwürfe der Opposition absurd und unsachlich"

Kreis Holzminden (r). Der Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen hat die von der FDP erhobenen Vorwürfe zum neuen Landschaftsschutzgebiet als rechtlich falsch und absurd zurückgewiesen. „Die FDP spielt sich als verlängerter Arm der Massentierhaltungslobby aus. Wir wollen unsere bäuerliche Landwirtschaft schützen und unsere schöne Landschaft nicht durch Tierfabriken zugebaut haben“, erläutert Vorstandssprecherin Annette Kusak die grüne Position. Die Grünen verweisen darauf, dass über 6000 Menschen für den Ausschluss von Massentierhaltung im Landschaftsschutzgebiet unterschrieben haben. Am 12.3. 2012 habe daher der Kreistag auch die Verwaltung aufgefordert dies umzusetzen.

Der Kreistag hatte gemäß dem Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN, in dem der Ausschluss von Massentierhaltung in Landschaftsschutzgebieten vereinbart ist, eindeutig beschlossen: „In Landschafts- und Naturschutzgebieten wollen wir daher den Bau von Tierhaltungsanlagen ab einer bestimmten Größe ausschließen.“

Dieser Beschluss gelte weiterhin, daher habe die Rot-Grüne Gruppe im Kreis vor über einem Jahr auch ein konkreten Änderungsantrag zur LSG-Satzung eingebracht, der vorher mit dem zuständigen niedersächsischen Umweltministerium auf rechtliche Zulässigkeit abgestimmt war. Kusak: „Bäuerliche Landwirtschaft, die sich einfügt und das Landschaftsbild nicht beinträchtigen stimmen wir zu, aber große Stallbauten mit Zehntausenden Tieren sind nicht mehr bäuerlich.“

Nach dem in die Anhörung gegebenen LSG-Entwurf müssen sich „bauliche Anlagen, Hofbefestigungen oder Einfriedungen in das Landschaftsbild harmonisch einfügen, in einem angemessenen Höhen- und Flächenverhältnis zum Gebäudebestand stehen und mit ortsüblichen Materialien erstellt werden.“

Anlagen die „eine Grundfläche von 400 Quadratmetern und 4 Meter Höhe überschreiten, einen Aus- oder Neubau von Zufahrtsstraßen oder ein Verfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz erfordern, können nur vom Kreistag im Rahmen eines Teillöschungsverfahrens ermöglicht werden.“

Rot-Grün habe damit offen und transparent konkrete Vorschläge zur Abgrenzung für große Ställe gemacht, die nicht in ein Landschaftsschutzgebiet gehören. Als Grundlage für eine Abgrenzung hat der Kreistag bereits 2012 die „Tierzahlen nach dem Anhang der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Stand 2007“ bestimmt. Das sind etwa 1500 Schweine, 30.000 Masthühner und 600 Kühe, ab denen ein Verfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz und nicht mehr allein nach dem Baurecht erfolgen soll. Der Kreistag formulierte das so: „Die Größe der Stallanlagen dieser Kategorie entspricht in der Regel nicht mehr der Betriebsform einer landwirtschaftlich geprägten Nutzung, sondern geht weit über diese hinaus.“

„Wir wollen keine Tierfabriken im Kreis“, sagte Kusak und verwies etwa auf das laufende Genehmigungsverfahren für 80.000 Hühner bei Dielmissen, gegen das viele Bürgerinnen und Bürger seit langem protestieren.

Der Vorwurf der mangelnden Transparenz sei absurd, so die Grünen. Es gebe bereits die zweite umfangreiche Auslegung der Landschaftsschutzgebietssatzung. Die meisten Bürgerinnen und Bürger hätten sich in einer umfangreichen Unterschriftensammlung für die von Rot-Grün getroffenen Formulierungen eingesetzt. „Der Bürgerwille ist zurecht gegen tierquälerische Massentierhaltung und der Kreistag sollte dem Nachkommen. Die FDP vertritt nur eine radikale Minderheit“, so Kusak.

Auch der Vorwurf der Entwurf sei rechtlich nicht haltbar, stimme nicht. „Die Formulierungen sind mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt und rechtlich möglich. Auch bisher sei im Landschaftsschutzgebiet der Bau großer Anlagen verboten. Die FDP hat wohl die Debatte um die Ziegenfabrik bei Polle vergessen. Gescheitert ist dieser Bau nicht an der Tierhaltung sondern am bestehenden Landschaftsschutzgebiet.“

Auch die Verwaltung sieht in einer Zone des Landschaftsschutzgebietes eine grundsätzliche Untersagung jeglicher Baumaßnahmen vor. Rot-Grün habe dies vor einem Jahr auch auf die zweite Zone ausgeweitet, weil der allgemeine Schutz des Landschaftsbildes für das gesamte neue Landschaftsschutzgebiet gilt und das Bauverbot nicht mit dem Vogelschutz begründet wird. Kusak: „Es ist doch absurd, wenn in einem Teil des Landschaftsschutzgebietes große Baumaßnahmen erlaubt und im anderen Teil als störend untersagt werden. Der Erhalt des Landschaftsbildes gilt als allgemeiner Schutzzweck überall gleichermaßen.“

Rot-Grün hat deshalb als Erleichterung für bäuerliche Betriebe für kleine Stallbauten bis zu einer gewissen Größe die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen. Über große Ställe, die sich nicht einfügen müsste der Kreistag entscheiden.

Die Grünen erinnern daran, dass genau dieses Verfahren kürzlich für zwei Kuhställe bei Holzminden durch den Kreistag erfolgt ist. Kusak: „Da haben weder die FDP noch die Verwaltung gesagt Bauverbote wären im bestehenden LSG nicht zulässig.“ Der Schutz unserer schönen Landschaft ist ein großes Thema im Landkreis, daher hat der Kreisverband der Grünen hat für Freitag, den 17.4, um 19.30 Uhr für eine KMV in Hotel Buntrock in Holzminden eingeladen, um vor der Kreistagssitzung ausführlich zu diskutieren. Neben dem Landschaftsschutz wird auch das Thema Schulen breiten Raum einnehmen.

Text: Grünen Kreisverband Holzminden

 

 

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