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Dienstag, 31. März 2015 12:22 Uhr

FDP – Kreistagsfraktion: Grün und Rot mit rechtswidrigen Vorschlägen zum Landschaftsschutz! FDP – Kreistagsfraktion: Grün und Rot mit rechtswidrigen Vorschlägen zum Landschaftsschutz!

Holzminden (r). „Der neue Entwurf für eine neue Landschaftsschutz – Gebietsverordnung ist formal ebenso rechtswidrig, wie sie inhaltlich gegen geltendes Recht verstößt“, stellt Karl-Friedrich Pieper, selbst Landwirt in Derental namens der FDP-Kreistagsfraktion fest. Die von Rot-Grün geplanten Änderungen im Landschaftsschutzgebiet führten auch im Landkreis Holzminden zu einer Welle der Empörung. Regelungswut und Gängelung der Bürgerinnen  und Bürger  zeichneten die geplanten Änderungen aus. Selbst die Verwaltung des Landkreises Holzminden sehe sich inzwischen genötigt, hier einzugreifen, um Klagen vom Landkreis abzuwenden.

„Nach Gutsherrenart wird hier von der Mehrheitsfraktion im Kreistag über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden. Von der so oft beschworenen und verkündeten Bürgernähe, sowie Transparenz und Mitbestimmung ist nichts zu spüren“, empört sich Karl-Friedrich Pieper.  Wie ein rot-grüner Faden ziehe sich dieser Stil durch  Politik und Entscheidungen der Mehrheitsgruppe. Arroganz, Selbstherrlichkeit nach Gutsherrenart - beschlossen und verkündet, so sehe die Wirklichkeit dieser Mehrheitsgruppe aus. Seit Jahren habe die Kreisverwaltung darauf hingewiesen, dass man mit diesem Vorgehen vor jedem Verwaltungsgericht verlieren werde.

Gerhard Ross, ebenfalls FDP-Kreistagsmitglied und Bürgermeister von Heinade, geht inhaltlich  auf die geplanten Änderungen im Landschaftsschutzgebiet ein: „Der Landkreis Holzminden ist mit einem Drittel seiner Fläche von den Änderungen betroffen. Mit der neuen Regelung soll nach dem Willen der Mehrheitsgruppe die „Massentierhaltung“ im Landkreis gestoppt werden. Aber die FDP-Fraktion fragt sich - wo gibt es denn hier im Landkreis Holzminden Massentierhaltung? Die Antwort lautet: Es gibt im Landkreis Holzminden keine Massentierhaltung“, so Ross. Und mit dem eigentlichen Schutzziel, den Rotmilan und andere Vogelarten zu fördern, habe dies nun nachweislich absolut gar nichts zu tun. Auch inhaltlich sei dieser Entwurf somit rechtswidrig. „Die Grünen können ihre Parteidoktrinen nicht einfach durch Verordnungen erzwingen“, stellten die Liberalen fest.

Die geplante Änderung des Landschaftsschutzgebietes sei also schlicht und einfach ein weiterer  Angriff auf die landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Landkreis Holzminden. Und eines ist den FDP-Abgeordneten besonders wichtig: „Übergreifende Vorschriften in das Eigentum der Betriebe und Eingriffe in die Selbstbestimmung der Dörfer und Gemeinden lehnen wir entschieden ab“. Die Absicht der Mehrheitsgruppe  sei erkannt: „Sie wollen unser Eigentum durch immer höhere Auflagen de facto sozialisieren!“

Foto: FDP, Text: FDP

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