Weniger Durchgangsverkehr durch Eschershausen: Planfeststellungsbeschluss für die Nordostumgehung der Bundesstraße 240 liegt öffentlich aus
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Freitag, 23. Januar 2015 10:45
Auf einer Länge von rund 4,6 Kilometern soll die Ortsumgehung dann vor allem den Verkehr durch Eschershausen reduzieren. Einen genauen Fertigstellungstermin gibt es noch nicht. Die im Landkreis Holzminden verlaufenden Bundesstraßen B 240 und B 64 sind als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes. Der 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Eschershausen befindet sich damit im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen, der Anlage des Gesetzes über den Ausbau von Bundesfernstraßen (FStrAbG) ist. Der Bedarf sei damit gesetzlich festgelegt. Der ebenfalls in einer weiteren Planung befindliche 2. Bauabschnitt beinhalte auch die Westumgehung von Eschershausen und sei planerisch berücksichtigt worden, heißt es im Planfeststellungsbeschluss der Landesbehörde.
Im Rahmen der Veröffentlichung stehen nun sämtliche Unterlagen für einen befristetet Zeitraum zwischen dem 23.01. und dem 05.02.2015 noch einmal öffentlich zur Verfügung, darunter der Planfeststellungsbeschluss sowie sämtliche Übersichtskarten, Gutachten einer Verkehrsuntersuchung und die Feststellungen der Auswirkungen auf die örtliche Tier- und Pflanzenwelt. HIER geht es zur Internet-Veröffentlichung der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf, bei der die vollständigen Planungsunterlagen noch bis zum 05. Februar 2015 öffentlich zugänglich sind.
Zwischen der Bundesstraße 83 bei Bodenwerder und der Bundesstraße 3 bei Gronau laufen im Zuge der B240 auch die Planungen für die folgenden weiteren Maßnahmen:
- Ith-Querung mit Ortsumgehung Capellenhagen
- Ortsumgehung Weenzen
- Ortsumgehung Marienhagen (Landesplanerische Feststellung vom 14.05.2009)
- Ortsumgehung Eime
Die Dringlichkeit der geplanten Nordostumgehung von Eschershausen werde durch folgende geplante Maßnahmen im Zuge der Bundesstraße 64 noch verstärkt, wie es im Erläuterungsbericht der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr heißt:
- Nordumgehung Holzminden (unter Verkehr seit 1997)
- Umgehung Bevern – Lobach (unter Verkehr seit 2004)
- Ortsumgehung Negenborn (Planfeststellungsbeschluss vom 25.06.2010)
- Westumgehung Eschershausen (Landesplanerischer Feststellung vom 24.11.2011)
Durch diese vorstehenden Maßnahmen sollen die verkehrliche Bedeutung der B240 und der B64 für den Raum Holzminden / Eschershausen besonders betont werden, heißt es weiter. Die vorliegende Planung umfasse neben dem Neubau der Ortsumgehung Eschershausen als nordöstliche Umgehung der Ortslage Eschershausen und Scharfoldendorf (1. Bauabschnitt) auch den Bau einer Westumgehung (2. Bauabschnitt), der planerisch im Zuge des Knotenpunktes West bereits berücksichtigt ist.
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Fotos: Auszüge Planungsunterlagen, Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr