FDP: Muss die Landrätin persönlich zahlen?
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- Kategorie: Politik
- Veröffentlicht: Samstag, 05. September 2015 09:07
Mehrere Millionen Steuergeld habe Rot-Grün in den letzten Jahren bereits verschwendet. Nun sei die spannende Frage, ob sich die Landrätin auch noch durch ihre „Parteifreunde“ in die persönliche Haftung für fünfstellige Ersatzansprüche treiben lasse. Das Finanzgebaren der Kreistagsmehrheit könne man nur noch als Realsatire einstufen, das die Einwohner des Landkreises allerdings teuer zu stehen komme.
Die Landesregierung habe nach dem Veto der Landrätin gegen die LSG - Verordnung ganz eindeutig keine Weisung erteilt, die Verordnung in Kraft zu setzen, sondern festgestellt, dass Bauverbote aus dem Vogelschutz nicht hergeleitet werden können. Das Veto der Landrätin wurde also bestätigt, stellt die FDP fest. Diese eindeutige Klarstellung des grünen Umweltministeriums habe die Sprecherin der BI Tuchtfeld als „absurde Behauptung des Ministeriums“ bezeichnet.
„Es ist schon äußerst beeindruckend, wie eine feste ideologische Gesinnung gegen jede Form von Sachargument schützt“, stellte der Landwirt und Kreistagsabgeordnete Karl Friedrich Pieper fest. In einem Landschaftsschutzgebiet aber allein aus dem Schutzzweck „Landschaftsbild“ derart weitreichende Bauverbote ableiten zu wollen, sei nach Auffassung aller Juristen völlig abwegig. Die Verordnung sei also in jedem Falle rechtlich nicht haltbar.
Die Grünen hätten ja auch bereits mehrfach eine Art „öffentlicher Geständnisse“ abgelegt, indem sie einräumen, dass sie die Schutzgebietsverordnung missbrauchen wollen, um bestimmte Formen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verhindern, erklärte der Rechtsanwalt Jens Ebert. Dazu seien solche Verordnungen aber eindeutig nicht da.
Der Hühnerstall, den man damit konkret verhindern will, befinde sich mittlerweile im sechsten Jahr des Baugenehmigungsverfahrens. Durchschnittlich dauerten solche Verfahren in Niedersachsen neun Monate, erklärte Hermann Grupe. Dass hier im politischen Auftrag nach allen Regeln der Kunst verschleppt und verzögert werde, bestreite mittlerweile auch niemand mehr. Seit mehreren Monaten erkläre aber selbst die Kreisverwaltung, dass nichts mehr einer Genehmigung entgegenstehe. Jetzt habe das grüne Umweltministerium den Staffelstab übernommen und verschleppe seit Monaten mit redaktionellen Änderungswünschen das Verfahren weiter. Auch hier entstehen fortlaufend weitere Schadenersatzansprüche zu Lasten der Bürger des Landkreises, Zukunftsinvestitionen sind praktisch nicht mehr möglich, erklärte der FDP - Kreisvorstand.
Da die Grünen aber seit Jahren in mehreren Bundesländern mitregierten und auch lange Zeit der Bundesregierung angehört hätten, sollten sie ihren Anhängern doch lieber einmal erklären, warum sie nicht auf legalem Wege Initiativen zur Veränderung der Tierhaltung ergriffen hätten, stellte Hermann Grupe fest. Stattdessen die Landrätin zur Unterschrift unter eine rechtswidrige Verordnung nötigen zu wollen, sei nichts als Schaumschlägerei, solle vom eigenen Versagen ablenken und sei eine Aufforderung zum Rechtsbruch.
Die zwischen Landwirtschaft und Landkreis einvernehmlich ausgehandelte Verordnung hätte bereits 2012 in Kraft treten können, erklärte Grupe weiter. Die Neuaufstellung der jetzigen rechtswidrigen Verordnung habe zur Einstellung von zwei Fachkräften im Umweltamt mit jährlichen Kosten von etwa 80000 Euro geführt, um den gesamten Arbeitsanfall bewältigen zu können.
„In drei Jahren ist hier fast eine viertel Million verschleudert worden, um eine rechtswidrige Verordnung zu erstellen“. Und das sei wissentlich geschehen. Denn das müsse man der Landrätin zugutehalten: seit Jahren habe sie das ganze Unternehmen für rechtswidrig erklärt. „Verantwortungsloser kann man mit dem Geld der Bürger nicht umgehen“, stellen die Freien Demokraten fest, „das ist Steuerverschwendung mit Ansage.“
Foto: FDP