Samstag, 23.11.2024
Dienstag, 25. August 2015 12:33 Uhr

Grüne fordern endlich Umsetzung der beschlossenen Landschaftsschutzgebietssatzung „Es gibt keine Gründe für Verzögerungen“ – Antwort des Umweltministeriums eindeutig Grüne fordern endlich Umsetzung der beschlossenen Landschaftsschutzgebietssatzung „Es gibt keine Gründe fÃ

Landkreis Holzminden (r). „Als Trauerspiel und Verzögerungstaktik“ haben die Grünen im Kreistag das Verhalten der Landrätin und der Kreisverwaltung im Umgang mit der bereits am 20. April 2015 beschlossenen neuen Satzung zum Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ bezeichnet. „Man bekommt den Eindruck, dass in der Kreisverwaltung die Interessen eines großen Hühnermästers oder eines FDP-Landtagsabgeordneten mehr zählen als Tausende Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern und demokratisch gefasste Mehrheitsbeschlüsse.

Das Kreistagsvotum von SPD und Grünen dient einem wirksamen Schutz unserer schönen Natur und Landschaft im Landkreis Holzminden. Wir wollen keine großen Massentierhaltungsanlagen im Landkreis Holzminden“, betonte der grüne Kreistagsabgeordnete Gerd Henke und verwies auf die von den Bürgerinitiativen Weserbogen und Tuchtfeld gesammelten mehrere tausend Unterschriften für ein wirksames Landschaftssschutzgebiet. „Dieses Bürgervotum Massentierhaltung abzulehnen und dem Schutz unserer Landschaft Priorität zu geben, darf die Kreisverwaltung nicht länger ignorieren.“ Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag fordern daher die Landrätin zur unverzüglichen Umsetzung der vor vier Monaten beschlossenen Satzung auf. „Seit dem 27.Juli liegt dem Landkreis Holzminden das Ergebnis der Prüfung auf Rechtmäßigkeit durch das Land vor. Trotzdem wird die Satzung nicht in Kraft gesetzt“, beklagte Fraktionssprecher Peter Ruhwedel die mangelnde Informationspolitik der Landrätin.


Anders als von der FDP behauptet ist das Verfahren zur „Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes Sollingvorland-Wesertal im Landkreis Holzminden“ verfahrensrechlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Land in seiner Antwort an den Abgeordneten Grupe eindeutig klargestellt. Auch die von der Opposition „in der Anfrage geäußerte Auffassung, dass das Verfahren zur Vorbereitung der Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes verwaltungsrechtlich nach Auffassung der Rechtsdezernentin des Landkreises Holzminden nicht rechtmäßig sei, entsprechen nach Auskunft des Landkreises Holzminden weder der Aussage der zuständigen Dezernentin noch der mit dem Verfahren beschäftigten Verwaltungsmitarbeiter des Landkreises.“

Das Umweltministerium weist in seiner Antwort, vielmehr weitere Vorwürfe der FDP zurück. Das Verfahren „wurde im Jahr 2013 nicht abgebrochen und anschließend neu aufgenommen. Aufgrund von Änderungen u. a. des Verordnungsentwurfs wurde seitens der Verwaltung eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute öffentliche Auslegung empfohlen. Der Kreisausschuss hat die Empfehlung der Verwaltung in seinem Beschluss am 07.10.2013 bestätigt.“ Die ausgelegte Fassung entsprach auch in den entscheidenden Punkten dem Beschluss des Kreistages vom April 2015. Die Grünen betonen, dass es die Kreisverwaltung war, die gegen den Willen der Mehrheitsgruppe das Bauverbot in Zone 2 und die Höhenbegrenzung am Ende herausnehmen wollte. Der Kreistag hat die ausgelegte und abgewogene Fassung bestätigt.

Für das Handeln der Landrätin, nachdem sie im Kreistag dem Beschluss noch zugestimmt hatte, den Beschluss im Nachhinein auf Druck der Landwirtschaftslobby in Zweifel zu ziehen, gab es rechtlich keinen Grund, so die Grünen. Das Umweltministerium hat nun in seiner abschließenden Prüfung die Zulässigkeit sowohl das Verbot großer Baumaßnahmen als auch den Kreistagsvorbehalt bestätigt. „Mit dem Schutz des Landschaftsbildes ist das Verbot der Errichtung baulicher Anlagen im ganzen Landschaftsschutzgebiet zulässig. Daran gibt es auch nichts herumzudeuteln“, so Henke.

Das Umweltministerium bestätigt: „Die angesprochenen Regelungen des Verbots der Errichtung baulicher Anlagen (für Zone 1 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1; für Zone 2 gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. § 7 Abs. 1 Nr. 1) sind grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn sie dienen der Sicherung der Erhaltung des Landschaftsbildes, das vom Allgemeinen Schutzzweck nach § 4 Abs. 1 nach dessen eindeutigem Wortlaut erfasst wird.“

Sehr verwundert sind die Grünen über die weitere Verzögerungstaktik, wie denn dieser Schutz begründet wurde. In der Begründung zum rot-grünen Kreistagsantrag heißt es eindeutig: „Das grundsätzliche Verbot für Baumaßnahmen im LSG aus Zone 1 muss auch in Zone 2 gelten. Ansonsten gibt es in Zone 2 keinerlei Handhabe gegen große Baumaßnahmen, die z.B. dem allgemeinen Schutzzweck nach § 4 entgegenstehen.“ Der allgemeine Schutzzweck ist das Landschaftsbild, vom speziellen Schutzzweck dem Vogelschutz ist im Antrag von SPD und Grünen keine Rede. „Von daher muss die Kreisverwaltung den rechtsgültigen Beschluss nun endlich ohne weitere Verzögerungen umsetzen.“ Die Grünen vermuten, dass es der Kreisverwaltung mit ihrer Verzögerungstaktik um die rechtswidrige Genehmigung einer großen Massentierhaltungsanlage mit 80.000 Hühnern bei Dielmissen, die mitten im Landschaftsschutzgebiet geht. Diese wäre mit Veröffentlichung der Satzung rechtlich unzulässig, da sie die Begrenzungen deutlich überschreitet. „Die Zeit der Prüfungen und Ausreden ist vorbei. Wir erwarten nach monatelanger Verzögerung jetzt die unverzügliche Veröffentlichung der vom Land nicht beanstandeten Satzung im Amtsblatt des Landkreises“, so Ruhwedel. Es könne nicht sein, „dass Kreistagsbeschlüsse von der Verwaltung, von der politischen Tageslaune und dem Agieren eines FDP-Landtagsabgeordneten, abhängig gemacht werden. Auch wollen wir wissen, welche Zusagen die Kreisverwaltung dem Hühnermäster gemacht hat.“

Die Grünen weisen darauf hin, dass kleinere und mittlere Bauten im neuen Landschaftsschutzgebiet auf Wunsch der Mehrheitsgruppe weiterhin erlaubt bleiben. Lediglich der Bau von großen Anlagen soll einem Beschluss des Kreistages im Rahmen der Teillöschung vorbehalten werden. Auch diese Regelung wurde vom Umweltministerium als rechtmäßig angesehen.

Foto: Bündnis 90 Die Grünen

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